Häusliche Pflege: Welche Möglichkeiten gibt es?

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Verantwortlich dafür, dass pflegebedürftigen Menschen ein Leben in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld ermöglicht wird, ist grundsätzlich die Pflegeversicherung. Diese bietet viele verschiedene Leistungen, zu denen unter anderem auch ambulante Betreuungs- und Pflegedienste gehören. 

Welche Möglichkeiten hinsichtlich einer häuslichen Pflege generell bestehen, erklärt der folgende Beitrag. 

Die Häusliche Pflege – Das ist darunter zu verstehen

Die Leistungen , welche die häusliche Pflege umfasst, können von den Betroffenen und ihren Angehörigen individuell zusammengestellt und gestaltet werden. 

Vor dem Vertragsabschluss mit der jeweiligen Pflegekraft oder dem Pflegedienst, müssen die voraussichtlichen Kosten in Form eines Kostenvoranschlages jedoch der Pflegekasse mitgeteilt werden. Das gleiche gilt, wenn sich im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege im Laufe der Zeit wesentliche Veränderungen ergeben – auch dann muss demnach eine entsprechende Information an die Kasse erfolgen. 

Eine Abrechnung der Leistungen ist im Übrigen nur möglich, wenn ein Pflegedienst gewählt wird, der eine Zulassung durch die Pflegekasse aufweist. Die entsprechenden Informationen darüber können bei den Pflegekassen eingeholt werden.

Ambulante Pflegesachleistungen

Wird eine pflegebedürftige Person zuhause gepflegt, haben diese grundsätzlich Anspruch auf die sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen. Somit können die Pflegebedürftigen auch die Unterstützung eines zugelassen ambulanten Betreuungs- oder Pflegedienstes beanspruchen. 

Die Kosten, welche durch derartige ambulante Pflegesachleistungen anfallen, werden von der Pflegekasse bis zu einer bestimmten Grenze übernommen. Dabei entscheidet der vorliegende Pflegegrad darüber, welche Kosten im Detail übernommen werden. Mindestens muss jedoch der Pflegegrad 2 vorliegen, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können. 

Die ambulanten Pflegedienste

Sowohl die pflegebedürftigen Personen selbst als auch ihre Angehörigen werden durch ambulante Pflegedienste umfassend in ihrem heimischen Umfeld unterstützt und entlastet.

Die Leistungen, welche ein ambulanter Pflegedienst ausführt, bestehen unter anderem in einer Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags, bei dem Aufrechterhalten von sozialen Kontakten und bei der Bewegung, der Ernährung und der Körperpflege. Daneben wird auch eine häusliche Krankenpflege bei Bedarf ausgeführt, welche die Gabe von Medikamenten, den Wechsel von Verbänden und Injektionen umfassen kann. Außerdem können die Angehörigen und die Pflegebedürftigen von einer fachlichen Beratung durch den ambulanten Pflegedienst profitieren. 

Werden Pflegebedürftige zuhause gepflegt, besteht für sie außerdem ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Diese können dann beispielsweise durch den engagierten ambulanten Pflegedienst bei seiner täglichen Arbeit genutzt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die gewählten Pflegemittel stets durch professionelle Hersteller produziert sein sollten – ansonsten steigt das Risiko von Unfällen oder gefährlichen Zwischenfällen im Zuge der häuslichen Pflege maßgeblich an. 

Die ambulanten Betreuungsdienste 

Ähnlich wie die ambulanten Pflegedienste werden auch durch die sogenannten ambulanten Betreuungsdienste Pflegesachleistungen erbracht.

Ihre Unterstützung kann sich als überaus vielfältig zeigen: Sie übernehmen beispielsweise auch Aufgaben im Haushalt und fördern die sozialen Fähigkeiten des Betroffenen. Allerdings führen die Betreuungsdienste keine Beratungen aus. 

Die Verhinderungspflege

Sollte eine private Pflegeperson abwesend sein, beispielsweise aufgrund einer Urlaubsreise oder einer Erkrankung, tritt die sogenannte Verhinderungspflege in den Fokus. Wurde der Pflegebedürftige durch die betreffende Person in seiner häuslichen Umgebung für mindestens sechs Monate gepflegt, besteht ein Anspruch auf diese Versorgungsleistung. 

Die Pflegeversicherung übernimmt bei einem vorliegenden Pflegegrad zwischen 2 und 5 so die Kosten für die nötige Ersatzpflege über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen.

Bild von Sabine van Erp auf Pixabay 

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