Für Links in diesem Beitrag erhält https://blogsonne.de ggf. eine Zahlung von einem Partner. Der Inhalt bleibt unbeeinflusst.
Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich gibt es die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kommt dann zum Tragen, wenn eine Privatperson oder ein Betrieb dritten Personen Schaden zufügt. Das Abschließen einer solchen Versicherung ist in den meisten Fällen unabdingbar, da die Kosten der Entschädigung, unabhängig, ob im privaten oder gewerblichen Bereich, oftmals nicht getragen werden können und zu einer finanziellen Notlage führen können. Was beim Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung zu beachten ist, wird im Folgenden erläutert.
Warum man eine Gewerbehaftpflichtversicherung abschließen sollte
Gerade im Dienstleistungssektor ist man von den Aufträgen anderer Kunden abhängig. Das Unternehmen verrichtet die Arbeit für den Kunden und dementsprechend kann es bei Fehlern der eigenen Firma dazu kommen, dass der Auftragsteller dadurch einen finanziellen Schaden erleidet. Infolgedessen ist es sehr wahrscheinlich, dass das Unternehmen dann für den durch den Fehler entstandenen Schaden aufkommen muss. Da diese Kostenerstattung oftmals sehr kostspielig ist, kann das Unternehmen selbst einen enormen Schaden davontragen, der sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen könnte. Mit einer Gewerbehaftpflichtversicherung fallen die entstandenen Kosten nicht direkt auf das Unternehmen zurück, sondern werden dementsprechend von der Versicherung übernommen.
Welche Formen der Gewerbehaftpflichtversicherung gibt es
Im Generellen lässt sich sagen, dass der Gesamtbereich der Gewerbehaftpflichtversicherungen sehr ausdifferenziert ist. So unterscheidet man zwischen den Gewerbehaftpflichtversicherungen, die branchenübergreifend sind und denen, die nur bestimmte Branchen abdecken. Beispiele für branchenübergreifende Gewerbehaftpflichtversicherungen sind zum einen die Betriebshaftpflichtversicherung, zum anderen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Voraussetzung für eine Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass ein Personen- oder Sachschaden die Ursache für den finanziellen Schaden ist. Wenn also ein Mitarbeiter einen Sachschaden bei einem Kunden verursacht und dieser Kunde daraufhin das Unternehmen für diesen Schaden belangen will, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten dieses Schadens.
Bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist der Personen- oder Sachschaden keine Voraussetzung für das Bezahlen der Versicherung. Wenn also ein Dritter rein finanziellen Schaden erleidet, weil er fälschlich beraten worden ist, dann übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung diese Kosten, obwohl kein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Wie bereits erwähnt, existieren allerdings auch Gewerbehaftpflichtversicherungen, die nur einen bestimmten Schadensbereich abdecken und somit nur für eine spezielle Berufsgruppe von Bedeutung sind. Ein Beispiel hierfür wäre die Veranstalterhaftpflicht, die nur dann den Schaden übernimmt, wenn bei einer Veranstaltung ein Personen- oder Sachschaden durch den Veranstalter selbst verursacht wird.
Was beim Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung zu beachten ist
Eine allgemeine Empfehlung einer bestimmten Gewerbehaftpflichtversicherung lässt sich in keinem Fall aussprechen, da die einzelnen Versicherungsarten sehr ausdifferenziert sind und es für bestimmte Branchen auch bestimmte Versicherungen gibt. Dementsprechend sollte man sich vor dem Abschluss einer solchen Versicherung genauestens über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Als erstes sollte man sich allerdings darüber im Klaren, in welchen Bereichen im eigenen Unternehmen das höchste Risiko herrscht, das eine solche Versicherung notwendig werden lässt. Wenn man dies weiß, dann sollte man bei verschiedenen Versicherungen nachfragen, mit welcher Haftpflichtversicherung genau dieses Risiko abgedeckt wird und man sollte die dafür anfallenden Versicherungskosten in Erfahrung bringen. Diese durch die Versicherung entstehenden Kosten sollte man im nächsten Schritt mit denen abgleichen, die entstehen würden, falls ein Schaden entsteht und man keine Versicherung hat. In den meisten Fällen erklärt sich bei diesem Schritt von selbst, inwiefern der Abschluss einer solchen Versicherung essenziell ist.