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Ob Mäuse im Lager oder Ungeziefer im Büro – allein die Vorstellung ist schlimm. Was ist, wenn Kunden etwas mitbekommen? Welche Bereiche sind betroffen? Muss etwas weggeworfen werden? Wie hoch sind die Schäden, wenn es welche gibt? Wer kommt für die Kosten des Kammerjägers auf? Eines vorab: Meist ist es gar nicht so schlimm, wie zunächst befürchtet.
Was zu tun ist, wenn Ungeziefer festgestellt wird
Unabhängig davon, ob es sich um Mäuse im Verkaufsraum oder Kakerlaken im Büro handelt, sollte unbedingt Ruhe bewahrt werden. In den meisten Unternehmen wird zunächst ein zentraler Ansprechpartner kontaktiert, der sich um alles weitere kümmert. Bei größeren Firmen kann es sein, dass mit dem Objektvermieter die Regelung getroffen wurde, dass sich das Unternehmen selbst um eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung bemüht und auch die Kosten hierfür übernimmt.
Kleinere Firmen und auch Privatpersonen sollten sich bei einem Schädlingsbefall oder auch nur beim Verdacht, mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Er kann einen Kammerjäger zur professionellen Schädlingsbekämpfung beauftragen. Die Kosten hierfür hat diser grundsätzlich zu tragen und kann diese in der Regel von seiner Versicherung ausgleichen lassen.
Welche Versicherung zahlt den Einsatz des Kammerjägers?
Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass eine Versicherung diese Kosten nur dann übernimmt, wenn der Mieter den Schädlingsbefall nicht zu verantworten hat. Sollte dies nicht so sein, kann dies auch als Nachweis bescheinigt werden. Dann könnten beispielsweise die Kosten für die Gebäudereinigung / Desinfektion FS Frankfurt beispielsweise durch die Versicherung des Vermieters übernommen werden. Aber auch die Versicherung des Mieters könnte in Betracht kommen.
Der Mieter verfügt in der Regel über eine Hausratversicherung und der Vermieter über die Wohngebäudeversicherung. Bei beiden Versicherungen kann der Ungezieferbefall mitversichert sein – muss es aber nicht. Hierfür gibt es üblicherweise drei Klassifizierungen. Sie werden unterteilt in Basis, Standard und Komfort. Die Kosten für den Kammerjäger werden zumeist erst in der Komfortvariante übernommen – manchmal auch bei Standard. Der Haken ist aber, dass die Basisvariante bei den Versicherungsverträgen rund um den Schädlingsbefall die Regel ist.
Welcher Ungezieferbefall wird nicht übernommen?
Häufig ist auch bei der grundsätzlichen Kostenübernahme bei Ungeziefer durch die Versicherung die Schädlingsbekämpfung bei Holzwürmern und Termiten ausgeklammert. Hier lohnt es sich, die Police gründlich zu studieren und möglicherweise nachzurüsten oder den Anbieter zu wechseln.
Die Entfernung von Hornissennestern und Wespennestern darf keinesfalls selbst durchgeführt werden. Hierzu muss die Feuerwehr oder ein Schädlingsbekämpfer gerufen werden. Diese Einsätze sind allerdings kostenpflichtig für den Auftraggeber. In einigen Fällen sind diese Kosten im Rahmen der Schädlingsklausel des Versicherungsvertrages abgedeckt. Wichtig ist, dass die Entfernung von Insektennestern wie Wespen und Hornissen aus Gründen der eigenen Gesundheit und des Naturschutzes ausschließlich fachmännisch durchgeführt werden darf.
Fazit
Sollte Ungeziefer im Büro entdeckt werden, so ist dies noch nicht sofort eine Katastrophe. Mit dem richtigen Schädlingsbekämpfer an der Seite kann dieses Problem unkompliziert behoben werden. Die Kosten für den Kammerjäger können von der Hausratversicherung des Mieters oder aber der Wohngebäudeversicherung des Vermieters übernommen werden. Wichtig ist, dass nachgewiesen werden kann, dass der Mieter nicht schuldhaft den Schädlingsbefall verursacht hat. In der Regel ist dies unkompliziert möglich, da ein Profi dies recht gut abschätzen kann.