Diese Prämien gibt es 2023 für Unternehmen

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In enger Zusammenarbeit mit der L-Bank wurde durch das Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg ein neues Förderprogramm aufgelegt. Dieses trägt die Bezeichnung „Digitalisierungprämie Plus“. Das Budget für diese Prämie liegt dabei insgesamt bei 116 Millionen Euro. 

Leider hinken viele deutsche Unternehmen dem Thema der Digitalisierung auch heute noch immer hinterher. Allerdings riskieren die Firmen damit mittlerweile, den Anschluss an ihre wesentlich fortschrittlicher digitalisierten Wettbewerber zu verlieren. Daneben lassen sie ein überaus hohes Potential verstreichen, um die Prozesse im Geschäftsalltag wesentlich effizienter und produktiver zu gestalten.  

Wie sich die Digital-Förderung für Unternehmen in Baden-Württemberg im Jahr 2023 im Detail gestaltet, zeigt der folgende Beitrag. 

Digitalisierungsprämie – Dieser Zweck wird mit ihr verfolgt

Im Zuge der neuen Digitalisierungsprämie des Bundeslandes Baden-Württemberg, sollen sowohl Maßnahmen, die dazu dienen, in kleinen und mittleren Betrieben die Sicherheit der IT zu optimieren, sowie noch umfassendere Digitalisierungsprojekte gefördert werden. 

Die Digitalisierungsprämie Plus zeichnet sich durch einen großen Kreis an generell Antragsberechtigten aus. Daneben lassen sich viele unterschiedliche Vorhaben finden, die grundsätzlich eine Förderfähigkeit aufwiesen. Unternehmen profitieren nun außerdem durch verbesserte Konditionen der Förderung. Der Fokus liegt jetzt nämlich verstärkt auf der vollständigen Prozess- und Wertschöpfungskette. 

Die zwei verschiedenen Varianten der Förderung

Im Rahmen der Prämie stehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Varianten zur Verfügung. Beantragen können die KMU somit nicht nur die Zuschussvariante der Digital Prämie Plus, die einen direkten Zuschuss vorsieht, sondern ebenfalls die Variante des Darlehens. Sie erhalten dann einen zinsverbilligten Kredit inklusive eines attraktiven Bildungszuschusses. Im Übrigen bietet selbstverständlich nicht nur das Bundesland Baden-Württemberg entsprechende Förderungen für Digitalisierungsmaßnahmen an: Die 

Digitalprämie Experten in Berlin stellen so etwa den richtigen Ansprechpartner dar, wenn es um eine Förderung für in Berlin ansässige Unternehmen geht. 

Somit lässt sich genau die Art der Förderung auswählen, welche ideal zu der individuellen Liquidität und dem Bedarf des Unternehmens passt. Die Antragstellung für die Variante des direkten Zuschusses erfolgt über die L-Bank. Der richtige Ansprechpartner für das zinsverbilligte Darlehen besteht dagegen in der herkömmlichen Hausbank des jeweiligen Antragstellers. 

Welche Unternehmen sind förderungsberechtigt?

Das Ziel der Digitalisierungsprämie Plus besteht darin, Maßnahmen zu unterstützen, welcher der Digitalisierung im täglichen Betrieb dienen. Erhältlich ist die Förderung für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, wenn sie nicht mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen. Damit geht somit auch einher, dass kein Förderanspruch für Unternehmen mit einer höheren Anzahl an Angestellten besteht. 

Im Übrigen können Unternehmen die Digitalisierungsprämie durchaus mehrmals in Anspruch nehmen. Dafür ist dann jedoch die Voraussetzung zu erfüllen, dass die letzte Vollauszahlung beziehungsweise die Darlehensauszahlung mindestens bereits vor einem Jahr erfolgt ist. 

Diese Maßnahmen werden gefördert

Von der Förderung können vor allem Unternehmen profitieren, die planen, neue digitale Systeme einzuführen, das Niveau ihrer IKT-Sicherheit zu optimieren oder in Zukunft Anwendungen aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz zu nutzen. 

Doch auch Weiterbildungen und Schulungen der Mitarbeiter, welche im Zusammenhang mit neuen digitalen Technologien stehen, können im Rahmen der Förderung bezuschusst werden. 

Ausgenommen sind von den Zuschüssen jedoch die Anschaffung von herkömmlichen Elementen der Grundausstattung, wie etwa Tablets, Laptops, Software oder Smartphones. 

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der entsprechende Antrag auf die Förderung unbedingt vor dem Beginn der Maßnahmen nötig ist. Damit geht einher, dass die entsprechenden Aufträge an Subdienstleister noch nicht erfolgen dürfen, bevor eine Bestätigung der Förderungsmaßnahme erfolgt.

Foto von XtravaganT/stock.adobe.com

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