Ghostwriting: Ist es legal oder nicht?

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Bei dem Ghostwriting handelt es sich grundsätzlich um eine recht kontroverse Thematik. Beispielsweise wird in diesem Zusammenhang besonders häufig diskutiert, ob Ghostwriting eigentlich legal ist. 

Ob mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn etwa die Möglichkeit Masterarbeit schreiben lassen in Anspruch genommen wird, ist jedoch generell nicht schwer zu beantworten. Der folgende Artikel erläutert die Hintergründe. 

Die Arbeit von Fachautoren

Wird ein Ghostwriter engagiert, um einen Text zu schreiben, wird dies als Ghostwriting bezeichnet. Die Form eines solchen Textes kann dabei durchaus verschieden ausfallen. 

Die Arbeit des Ghostwriters besteht dann lediglich darin, eine Beratung hinsichtlich des Textes durchzuführen und diesen im Anschluss nach den jeweiligen Vorgaben zu produzieren. 

Rechtlich legal: Das Ghostwriting an sich

Die Arbeit, die ein Ghostwriter für seinen Kunden ausführt, ist vollkommen legal. Schwieriger wird es jedoch, wenn eine wissenschaftliche Arbeit abgegeben wird, welche von einem anderen Verfasser produziert wurde als angegeben wird. 

Damit liegt nämlich nicht nur ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor, sondern auch gegen die jeweilige Hochschul- beziehungsweise Universitätsverordnung. Bei dieser Handlung handelt es sich demnach um einen Gesetzesverstoß, der sowohl Bußgelder als auch die Exmatrikulation nach sich ziehen kann. 

Jede wissenschaftliche Arbeit umfasst auch eine eidesstattliche Erklärung, mit welcher durch den Studenten versichert wird, dass er die Arbeit ohne fremde Hilfe vollkommen selbstständig angefertigt hat. 

Ghostwriting stellt kein Plagiat dar

Oft wird angenommen, dass ebenfalls das Einreichen der Arbeit durch den Ghostwriter übernommen wird. Allerdings beendet er seine Tätigkeit damit, dass er den Text fertigstellt. Er tritt dann bei diesem Werk vollumfänglich von seinen Nutzungsrechten ab und überträgt diese an den jeweiligen Auftraggeber. 

Dennoch besteht der Urheber der Arbeit weiterhin in dem Verfasser, da ein Abtritt der Urheberrechte eines Werks grundsätzlich nicht möglich ist. Viele professionelle Agenturen, die Ghostwriter vermitteln, bieten ihre Dienste in der Annahme an, dass die verfassten Texte und Arbeiten lediglich genutzt werden, um sie als Vorlage für ein eigenes Werk zu nutzen. Allerdings sind sie nicht dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob die Nutzungsrechte nach Beendigung des Auftrages von ihrem Kunden tatsächlich korrekt ausgeführt werden. Ein Missbrauch dieser Rechte liegt somit nicht in dem Verantwortungsbereich der Ghostwriting-Agentur. 

Die aktuelle Rechtslage zum Thema Ghostwriting

Das Ghostwriting selbst ist demnach aus einer rechtlichen Perspektive legal. Die Dienstleistung wird sogar durch zahlreiche rechtskräftige Urteile, etwa von dem OLG Düsseldorf oder dem OLG Frankfurt, nicht beanstandet. 

Die Ghostwriting-Agenturen sind in diesem Zusammenhang sogar berechtigt, mit Formulierungen zu werben, die Ausdrücke, wie „Masterarbeit schreiben lassen“ oder „wissenschaftliche Arbeit kaufen“, beinhaltet –  dies wurde durch das OLG Köln entschieden. Der Grund dafür besteht darin, dass mit diesen Suchbegriffen nicht zwangsläufig einhergeht, dass eine illegale Tätigkeit ausgeführt wird, um dem Kunden zu einem unverdienten akademischen Grad zu helfen. 

Es lässt sich somit abschließend festhalten, dass es lediglich illegal ist, eine wissenschaftliche Arbeit, die durch einen Ghostwriter verfasst wurde, unter dem eigenen Namen einzureichen. Der Kunde des Ghostwriters ist nicht der Urheber des Textes – ihm werden lediglich die Nutzungsrechte an diesem übertragen. Dies berechtigt ihn jedoch nicht, die Arbeit als sein eigenes Werk auszugeben. 

Foto von Vittorio@stock.adobe.com

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