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Flucht- und Rettungspläne sind gesetzlich vorgeschrieben. In der Arbeitsstättenverordnung steht geschrieben: “Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern”. Selbstverständlich kann man sich einen professionellen Rettungsplan von einem darauf spezialisierten Unternehmen oder durch einen Berater erstellen lassen. Die Beauftragung eines fachlichen Beraters ist jedoch mit erhöhten Kosten verbunden. Um Kosten zu sparen, kann es sich lohnen die Rettungspläne selbst zu erstellen.
Hierbei gilt: Je größer ein Gebäude oder ein Betrieb, desto komplexer werden der Rettungsplan und die Vorschriften denen er entsprechen muss.
Für die Erstellung eigener Rettungspläne sind einige Schritte und vor allem wichtige Vorgaben zu beachten, damit er am Ende den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Die ersten Schritte
Ein Flucht- und Rettungsplan folgt einer gewissen Grundstruktur, die ihn übersichtlicher macht und ihm einen gewissen Wiedererkennungswert verleiht.
Zunächst bedarf es einer Überschrift, die da lautet: “Flucht- und Rettungsplan”.
Zudem ist ein Feld mit einem kleinen Übersichtsplan vorgeschrieben. Neben diesem Feld müssen ebenfalls die Regeln über das Verhalten im Brandfall niedergeschrieben sein. Diese enthalten unter anderem den wichtigen Hinweis, dass in einem solchen Fall die Aufzüge nicht zu benutzen sind.
Eine Legende darf nicht fehlen. Sie hilft dabei, die Zeichen auf dem Rettungsplan zu verstehen.
Auch die Hintergrundfarbe eines Flucht- und Rettungsplans ist vorgeschrieben. Sie muss weiß und lang nachleuchtend (DIN ISO 3864-1) sein.
Neben diesen Informationen gibt es Angaben, die in jedem Fall auf dem Plan ausgewiesen werden müssen. Der Name des Planerstellers muss auf dem Plan angegeben werden. Der Name des Gebäudes beziehungsweise der baulichen Anlage muss ebenfalls ausgewiesen werden. Bei mehrstöckigen Häusern muss zudem das jeweilige Stockwerk angegeben sein.
Zu guter Letzt müssen das Datum der Erstellung und die Revisionsnummer erkennbar sein. Das Datum ist sehr wichtig, da an manchen Gebäuden nachträglich bauliche Veränderungen vorgenommen werden und die Pläne immer auf dem aktuellen Stand sein müssen.
Der Entwurf
Bei dem Entwurf eines Plans sollte man sich zunächst Gedanken bezüglich des Maßstabs und der abgebildeten Gebäudeteile machen. Selbst der Maßstab ist nach einer bestimmten Norm festgelegt und muss zwingend eingehalten werden. Der Maßstab wird nach der Größe des Objektes gestaffelt Bei großen und komplexen Gebäuden bietet es sich an, das Gebäude in mehrere Abschnitte aufzuteilen und dementsprechend auch mehrere Flucht- und Rettungspläne zu erstellen.
Als nächstes muss der Standort des Betrachters auf dem Plan markiert werden. Nun können die ersten Richtungspfeile und Sammelpunkte auf dem Flucht- und Rettungsplan eingezeichnet werden. Diese Markierungen sind ebenfalls an Normen und Vorschriften über die Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen gebunden.
Bei der Fertigstellung sind weitere DIN-Normen über die Farbe der Schrift und der eingezeichneten Rettungswege zwingend zu beachten.
Wo ist der Plan aufzuhängen?
Es ist immens wichtig, dass der Plan von der breiten Masse der Mitarbeiter oder der Besucher des Gebäudes wahrgenommen werden kann. Deshalb sollte er an einem Ort angebracht werden, an dem er gut sichtbar ist und an dem sich viele Menschen aufhalten. Idealerweise wird er in der Nähe von oder in Treppenhäusern, Aufenthaltsräumen, Fluren und Foyers aufgehängt.
Auch die Höhe für die Anbringung ist vorgegeben. Der Plan muss in einer Höhe von 165 Zentimetern angebracht werden, gemessen wird hierbei vom Boden bis zur Mitte des Bildes.
Fazit
Grundsätzlich ist es möglich, einen eigenen Flucht- und Rettungsplan zu erstellen und sich dadurch einiges an Geld zu sparen. Es ist jedoch aufwändig und bedarf einer eingehenden Befassung mit den geltenden Vorschriften und Normen.
Foto von @pixabay.com