Wie setzt sich die Mehrwertsteuer zusammen?

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Wer sich selbstständig macht, hat zum Ziel, mithilfe seines Umsatzes einen Gewinn zu erzielen. Dies bedarf einer Kalkulation. Bedingt durch diese Kalkulation kann er seinem Kunden eine entsprechende Rechnung erstellen.

Diese Rechnung beinhaltet logischerweise auch immer die Mehrwertsteuer. Diese ist auszuweisen und ist an einen fixen Prozentsatz gekoppelt. Dieser fixe Zinssatz ermöglicht eine einfache Berechnung.

Hier einige Beispiele:

Der Regelsatz für die Mehrwertsteuer beträgt 19 Prozent.
Beträgt der Rechnungsbetrag exakt 100 Euro so errechnet sich die Mehrwertsteuer wie folgt:
100 x 19 / 100 = 19

Wobei gilt:
Die zu berechnende Mehrwertsteuer beträgt 19 Euro und der Brutto Rechnungsbetrag somit 119 Euro.

Natürlich ist es möglich, diese Berechnung unter Zuhilfenahme eines Taschenrechners zu ermitteln. Einfacher ist es jedoch, einen so genannten Mehrwertsteuerrechner zu verwenden. Diese sind online zu finden.

Die Kalkulation eines Unternehmens hat den Sinn, den durch Umsätze bestenfalls generierten Gewinn zu berechnen. Hierzu wird dem eingesetzten Kapital eine Gewinnmarge aufgeschlagen. Diese Berechnungen erfolgen allesamt auf Basis der Netto-Kosten. Die Mehrwertsteuer wird zum Schluss auf die Rechnung an den Kunden aufgeschlagen und entsprechend ausgewiesen. Mithilfe eines Mehrwertsteuerrechners ist dies schnell und einfach zu bewerkstelligen.

Steuerpflicht

Generiertes Einkommen unterliegt der so genannten Steuerpflicht. Bei Arbeitnehmern ist dies die Einkommensteuer, für Unternehmen gibt es die Mehrwertsteuer. Indem ein Unternehmer in seinen Rechnungen die Mehrwertsteuer berechnet und ausweist, generiert er automatisch auch Einnahmen für den Staat. Diese sind natürlich entsprechend zu belegen und an das Finanzamt abzuführen. Allerdings zahlt ein Unternehmer keine Umsatzsteuer. Diese sind in einem Unternehmen ein durchlaufender Posten ohne konkrete Auswirkung.

Diese Umsatzsteuer kann vorangemeldet werden. Dies ist am besten unter Inanspruchnahme eines Steuerberaters durchzuführen.

Wer ist umsatzsteuerpflichtig

Grundsätzlich hat jeder Unternehmer die Pflicht, Umsatzsteuer zu entrichten. Diese Umsatzsteuer richtet sich nach dem so genannten Steuersatz. Dieser kann in manchen Fällen sieben Prozent oder wie in der Regel 19 Prozent betragen. Temporäre Steuersatz-Ermäßigungen aufgrund bestimmter wirtschaftlicher Situationen (Stichwort Corona-Krise) sind hier nicht berücksichtigt, da es Sonderfälle sind.

Ein Unternehmen ist eine juristische Person. Sie ist als rechtsfähige Einrichtung gelistet und kann unterschiedliche Rechtsformen haben. Eine Privatperson, die hin und wieder auf Online-Plattformen Dinge veräußert, ist hier also nicht gemeint. Wer seine alte Schallplattensammlung gewinnbringend an den Mann oder die Frau bringt, muss also keinen Mehrwertsteuerrechner bemühen.

Ein Unternehmen kalkuliert, wie bereits erwähnt, seine Preise. Dies findet ausschließlich auf der Netto-Basis statt, weil die Umsatzsteuer unterm Strich keine Auswirkungen haben sollte. Erst bei der Berechnung seiner Leistung (dies kann ein Produkt oder auch eine Dienstleistung sein) kommt die Mehrwertsteuer zum Tragen.

Diese Mehrwertsteuer gilt als gesondert auszuweisende Einnahme und muss zu 100 Prozent an das Finanzamt weitergegeben werden. Im Prinzip fungiert also jedes Unternehmen als Steuereintreiber für den Fiskus.

Unterschiedliche Steuersätze bei der Mehrwertsteuer

Die Höhe der zu entrichtenden Mehrwertsteuer unterliegt festen Mehrwertsteuersätzen.

Bei uns in Deutschland gibt es deren genau zwei:

Der Regelsteuersatz liegt derzeit bei 19 Prozent. Dieser Steuersatz gilt für nahezu alle Produkte und Dienstleistungen.

Weiterhin gibt es den gemäßigten Steuersatz, welcher sieben Prozent beträgt. Dieser gemäßigte Steuersatz dient dazu, Grundnahrungsmittel auch für Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich zu machen. Daher sind auch explizit Hummer und Langusten von dieser Ausnahmeregelung ausgenommen.
Der Besuch eines Restaurants hingegen wird als Dienstleistung gesehen. Daher wird das Essen dort auch mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent berechnet.

Foto von Fokussiert/stock.adobe.com

1 Kommentar

  1. Das hast du gut erklärt. Ich rechne das einfach so 100 x 1,19

    Das ist einfacher, oder wenn die MwSt. rausgerechnet werden soll: 100 / 1,19 – Also das Unternehmen macht damit einen Netto-Umsatz von 84,03 €

    Wie du das erklärst ist gut. Nur ist es einfacher, einfach mit *1,19 oder /1,19 zu rechnen. Nur so als Eselsbrücke. Interessant ist auch:

    100% beträgt die MwSt.
    Davon fließen 45% an das Land, 45% an den Bund und 10% an die Gemeinden.
    Du unterstütz also auch die Gemeinde zu einem gewissen Grad, wenn du lokal kaufst.

    Wie das ist wenn du online bestellst, weiß ich nicht. Es könnte sein, dass hier dann die MwSt. für das Land, in dem Land bleibt, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

    Viele Grüße dir,
    Matthias

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