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Mit ihren Autokennzeichnen möchten Autofahrer oft eine Botschaft vermitteln, ob es die Initialen ihres Kindes oder die eigenen inklusive Geburtsdatum sind. Jedoch wissen viele Autofahrer nicht, dass einige Kombinationen auf Kennzeichen gar nicht genutzt werden dürfen. In ganz Deutschland sind zum Beispiel Kennzeichen mit den beiden Buchstaben „HJ“ verboten.
Daneben unterscheiden sich die verbotenen Kennzeichen zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil. Diejenigen, die sich bald ein neues Wunschkennzeichen zulegen möchten, sollten daher im Vorfeld prüfen, ob ihre gewünschte Kombination überhaupt rechtlich erlaubt ist.
Verbotene Kennzeichen-Kombinationen in Deutschland
Der Paragraf 8 Absatz 1 der FZV, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, bildet die Grundlage für das Verbot bestimmter Kennzeichen-Kombinationen. Durch diesen wird geregelt, dass die Kennzeichen-Kombinationen nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.
Unabhängig davon, um welches Bundesland es sich handelt, sind so Kennzeichen, die „SS“, „SA“, „KZ“ oder „HJ“ enthalten, verboten. Diese stehen nämlich mit der Zeit des Nationalsozialismus in Verbindung. So steht die Abkürzung „HJ“ für Hitlerjugend, „KZ“ für Konzentrationslager, „SA“ für die Sturmabteilung und „SS“ für die Schutzstaffel.
Daneben dürfen die einzelnen Bundesländer jedoch noch weitere Kennzeichen-Kombinationen verbieten.
Verbotene Kennzeichen in Bayern
Verboten ist in Bayern ebenfalls die Abkürzung für den Nationalsozialismus selbst, also die Buchstabenkombination „NS“.
Die Buchstaben „HH“ und „AH“ dürfen nicht mit den Zahlen 28, 88 oder 18 verwendet werden, da die Zahl 18 für Adolf Hitler stehen kann, die 88 für Heil Hitler und die Zahl 28 für die Organisation „Blood & Honour“, die ebenfalls verboten ist. Mit anderen Zahlen dürfen die Buchstaben „HH“ und „AH“ jedoch auf bayerischen Kennzeichen verwendet werden.
Verbotene Kennzeichnen in Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg
In Baden-Württemberg darf die Buchstabenkombination „NS“ ebenfalls nicht auf Kennzeichen verwendet werden. Das gleiche gilt auch für Berlin.
Die Zulassungsstellen in Brandenburg dürfen auf die Kennzeichen darüber hinaus auch die Zahlenkombinationen 8188, 8888, 1888, 188, 88, 28, 18 und 14 nicht drucken lassen. Verboten ist zum Beispiel die Zahl 14, da diese einer abgekürzten Parole des Neonazi-Führers David Lane aus Amerika entspricht. Auch die Kombination „JN-18“ darf in Brandenburg nicht verwendet werden, da „JN“ die Abkürzung für Junge Nationaldemokraten ist. Bei diesen handelt es sich um die Jugendabteilung der rechtsextremen Partei NPD.
Verbotene Kennzeichnen in Bremen, Hamburg und Hessen
Die Kombination „NS“ ist auch für Kennzeichen in Bremen nicht zulässig. Hamburg verbietet außerdem die Kennzeichnen-Kombinationen „SD“, „SS“, „SA“, „KZ“ und „HJ“. Die Abkürzung „SD“ steht dabei für den Reichssicherheitsdienst, einer SS-Einheit, welche als Personenschützer für Adolf Hitler eingesetzt wurde.
In Hessen gelten die gleichen verbotenen Kombinationen wie in Hamburg.
Verbotene Kennzeichen in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Die bereits genannten Abkürzungen „SS“, „SA“, „NS“, „KZ“ und „HJ“ sind ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verboten.
In der Stadt Köln ist außerdem die Nutzung des „Z“ verboten, da es ansonsten zu der Kombination von „K-Z“ kommt.
Verbotene Kennzeichen in Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt
Verboten sind in Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt ebenfalls die Kombinationen „SS“, „SA“, „NS“, „KZ“ und „HJ“. In Sachsen-Anhalt ist jedoch außerdem die Kennzeichen-Kombination „88“ nicht erlaubt, sowie im Saalekreis die Kombination „SK-IN“, die den Begriff Skinhead abkürzt.
Verbotene Kennzeichen in Schleswig-Holstein und Thüringen
„SS“, „SA“, „NS“, „KZ“ und „HJ“ sind außerdem auf Kennzeichen in Thüringen und in Schleswig-Holstein verboten.
Foto: © Jens Rother/adobe.com