Neues Mietrecht 2022: Die Änderungen im Überblick

Zuschüsse im Bereich der Energiekosten, ein entspannterer Wohnungsmarkt und mehr Klarheit hinsichtlich der Heizkosten: Die neue Regierung hält im Jahr 2022 sowohl für deutsche Vermieter als auch Mieter zahlreiche Veränderungen bereit.

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Zuschüsse im Bereich der Energiekosten, ein entspannterer Wohnungsmarkt und mehr Klarheit hinsichtlich der Heizkosten: Die neue Regierung hält im Jahr 2022 sowohl für deutsche Vermieter als auch Mieter zahlreiche Veränderungen bereit. 

Besonders Mieter sollen von diesen profitieren, jedoch bewerten die Mietervereine die Änderungen aktuell noch eher als ein Trostpflaster anstatt eines wirklichen Durchbruches. Die Suche nach einer Wohnung ist schließlich noch immer sogar für Besser- und Normalverdiener problematisch. Die Forderung der Mietervereine lautet aus diesem Grund, grundlegende Veränderungen anzutreiben, die eine wirkliche Hilfe für Mieter darstellen. Diese bestünde zum Beispiel in einem Mietstopp für die Dauer von sechs Jahren. 

Sollten in einem Mietverhältnis Unstimmigkeiten in Erscheinung treten, stellt grundsätzlich ein kompetenter Fachmann, wie zum Beispiel der Anwalt für Mietrecht in München den richtigen Ansprechpartner dar. 

Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die im Mietrecht im kommenden Jahr in Kraft treten, hält der folgende Artikel bereit. 

Mietpreisbremse wird verlängert

Die Mietpreisbremse in Deutschland wird verlängert – dies ist wohl die wichtigste Nachricht für die deutschen Mieter. Ihre Verlängerung wird von der neuen Regierung dabei bis zum Jahr 2029 geplant. Dadurch soll vor allem in den beliebten deutschen Großstädten mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden, da der Mietpreis bei einer erneuten Vermietung nur noch um einen bestimmten Wert erhöht werden darf. 

Daneben ist auch geplant, die Kappungsgrenze zu senken, was wiederum Vorteile für die Mieter in Deutschland bedeutet. Vermieter können die Miete dann in einem Zeitraum von drei Jahren lediglich um elf Prozent erhöhen. Davor betrug die maximale Erhöhungsrate 15 Prozent. Ein Schutz wird so vor allem für bestehende Mieter geschaffen, wohingegen die Mietpreisbremse Vorteile bedeutet, wenn ein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird. 

Pflicht zu der Erstellung eines Mietspiegels

Sowohl Vermieter als auch Mieter sind im Jahr 2022 außerdem von der Veränderung betroffen, dass das Mietspiegelrecht reformiert wird. Damit geht einher, dass ein Mietspiegel von allen Städten erstellt werden muss, die über mehr als 50.000 Einwohner verfügen. Liegt die Einwohnerzahl oberhalb von 100.000, ist sogar ein qualifizierter Mietspiegel vorzulegen, der nach wissenschaftlichen Vorgaben erstellt wird. 

Eine Hilfe soll der Mietspiegel dahingehend darstellen, eine bessere Einschätzung der Mieten vornehmen zu können. Schließlich wissen Menschen, die in eine neue Umgebung ziehen, in der Regel nicht, welche marktüblichen Mieten in welchen Stadtteilen als angemessen zu bewerten sind. Die ortsüblichen beziehungsweise durchschnittlichen Mieten werden zukünftig dann jedoch durch den jeweiligen Mietspiegel einsehbar. 

Die Vergleichskriterien der Wohnungen bestehen dabei in ihren Ausstattungsmerkmalen, ihrer Größe, ihrem Baujahr und ihrer Lage. 

Aufteilung der CO-Steuer zwischen Mieter und Vermieter 

Ab dem Jahr 2022 wird außerdem eine Aufteilung des CO2-Preises angestrebt, was für die Vermieter im Vergleich zu der vorherigen Regelung einen Nachteil bedeutet. Die Steuer musste bisher schließlich komplett von den Mietern aufgebracht werden. 

Ab Mitte des Jahres 2022 findet jedoch eine Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern statt. Jedoch können die Mieter dadurch noch immer nicht beeinflussen, welche Art der Heizung gewählt wird. Aus diesem Grund vertreten die Mietervereine die Ansicht, dass die Steuer eigentlich vollständig von den Vermietern übernommen werden sollte, da diese auch über die Entscheidungshoheit bezüglich der Wahl der Heizung verfügen. 

Foto von@ stock.adobe@Zerbor

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