Schlechte Noten ausgleichen: Was ist möglich?

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Dass sie mit guten Noten in anderen Fächern eine Fünf oder vielleicht sogar eine Sechs auf ihrem Zeugnis ausgleichen und dadurch verhindern können, dass sie die Klasse wiederholen müssen, nehmen viele Schüler an. 

Im Prinzip ist dies auch durchaus möglich. Allerdings fallen die detaillierten Regeln hinsichtlich des Ausgleichens von Noten nicht nur zwischen den einzelnen Bundesländern sehr verschieden aus, sondern ebenfalls zwischen den unterschiedlichen Schulformen. 

Diejenigen, die eine Fünf oder Sechs auf dem Zeugnis gar nicht erst riskieren möchten, sollten über eine effektive Nachhilfe in den problematischen Fächern nachdenken, beispielsweise in Form der praktischen Online-Nachhilfe auf heytimi.de

Das Ausgleichen von schlechten Noten

Entsprechend der persönlichen Neigungen können die Schulfächer vor der Oberstufe auf einem Gymnasium kaum ausgewählt werden. Somit kommt es nicht selten vor, dass die Noten in den einzelnen Fächern vorher sehr unterschiedlich ausfallen. 

Allerdings spielt es für die Versetzung eine große Rolle, welche Regelungen in dem jeweiligen Bundesland beziehungsweise der Schulform hinsichtlich des Ausgleichs von schlechten Noten herrschen und auch, in welchen Fächern diese unzureichenden Leistungen vorliegen. Beispielsweise kann eine schlechte Zensur in dem Hauptfach Deutsch lediglich durch eine gute Note in einem anderen Hauptfach ausgeglichen werden. 

Noten am Gymnasium ausgleichen

Oft unterscheiden sich die Regelungen hinsichtlich des Notenausgleichs an Gymnasien von anderen Schulformen. Ein genereller Anspruch auf den Ausgleich herrscht im Übrigen, abhängig von dem jeweiligen Bundesland, vielleicht sogar überhaupt nicht. In Bayern handelt es sich diesbezüglich beispielsweise lediglich um eine Option. 

Daneben lassen sich schlechte Leistungen nur durch gute Zensuren in höher- oder gleichwertigen Fächern ausgleichen. Die Benotung „gut“ in einem Kernfach kann so ein „mangelhaft“ in einem anderen Hauptfach ausgleichen. Sind die sehr guten oder guten Bewertungen jedoch nur in Nebenfächern zu finden, ist ein Ausgleich nicht möglich. Außerdem lässt sich ein „ungenügend“ in einem Hauptfach oft überhaupt nicht ausgleichen, in einem Nebenfach ist ein Ausgleich dagegen denkbar. 

Noten an Realschulen ausgleichen

In der Regel gestalten sich die Versetzungsordnungen der Realschulen ähnlich denen der Gymnasien. Allerdings ist es zum Beispiel in Baden-Württemberg möglich, zwei Fünfen in den Hauptfächern durch zwei Zweien in anderen Hauptfächern auszugleichen. Sonderregelungen gelten an Realschulen im Übrigen – wie auch an Gymnasien – für Fächer wie Bildende Kunst, Musik und Sport. 

Realschüler können in Bayern zwei „mangelhaft“ oder ein „ungenügend“ auf ihrem Zeugnis ausgleichen, jedoch mit Ausnahmen. Der Notenausgleich ist ausgeschlossen, wenn die Sechs im Fach Deutsch erteilt wurde. 

Noten an Hauptschulen ausgleichen

An Hauptschulen sind die Regelungen für den Ausgleich von schlechten Noten oft toleranter gestaltet als an Realschulen oder Gymnasien. Liegt in einem Hauptfach eine Sechs vor, kann diese im Bundesland Hessen so zum Beispiel mit einer Drei ausgeglichen werden, wenn diese in einem anderen Hauptfach zu finden ist. Zwei Fünfen lassen sich durch zwei Dreien wieder wettmachen. 

Dennoch gibt es auch an den Hauptschulen gewisse Grenzen zu berücksichtigen. Sind auf dem Zeugnis in mehr als drei Fächern Fünfen zu finden, kann der Notenausgleich nicht mehr stattfinden. 

Generell gilt jedoch, dass die Versetzung in die nächste Klasse nicht immer zwingend ausgeschlossen ist, wenn ein Notenausgleich nicht möglich ist und zu viele schlechte Zensuren vorliegen. Beispielsweise kann durch die Klassenkonferenz beschlossen werden, dass Schüler, die eigentlich nicht versetzt werden würden, zur Probe erst einmal die nächsthöhere Klasse besuchen können. 

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