Schlüsseldienst: Wann darf er eine Tür öffnen?

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Werden die Dienste eines Schlüsseldienstes benötigt, gehen damit auch zahlreiche rechtliche Fragen einher. 

Viele Verbraucher wissen beispielsweise nicht, wann der Schlüsseldienst überhaupt dazu befugt ist, eine Tür zu öffnen. Die Antwort auf diese Frage liefert der folgende Artikel. 

Türöffnung durch Schlüsseldienst: Nur mit entsprechendem Nachweis

Ein seriöser Schlüsseldienst, wie der Falke Schlüsseldienst aus Berlin, besteht in der Regel auf einen Nachweis seines Auftraggebers, dass dieser tatsächlich in der jeweiligen Wohnung lebt. Ansonsten könnten schließlich auch Einbrecher die Dienste eines Schlüsseldienstes in Anspruch nehmen, um sich von diesem einfach und bequem die Tür einer beliebigen Wohnung öffnen zu lassen. 

Erfolgen kann der entsprechende Nachweis durch den Personalausweis, allerdings trägt der Bewohner diesen in vielen Fällen gar nicht bei sich, wenn er sich ausgeschlossen hat. Dann besteht die alternative Möglichkeit, einen Nachbarn zu befragen, der die Identität bestätigen kann. Ist auch ein solcher nicht in der Nähe, lässt sich die Identität häufig nur durch einen Anruf bei der Polizei bestätigen. 

Keine Pflicht zur Türöffnung

Die Tür muss durch den Schlüsseldienst grundsätzlich nicht geöffnet werden, wenn bei diesem berechtigte Zweifel bestehen, dass der tatsächliche Wohnungsbesitzer vor ihm steht. Daneben muss sich der Monteur ebenfalls nicht auf die Absprache einlassen, dass ihm die entsprechenden Dokumente erst nach der Öffnung der Tür – wenn diese aus der Wohnung geholt werden können – vorgelegt werden. 

Im Übrigen gilt diese Bestimmung in ähnlicher Weise nicht nur bei privaten, sondern ebenfalls bei gewerblichen Räumen. Schließlich ist es auch bei diesen wichtig, dass ein Missbrauch oder ein Einbruch durch die Überprüfung der Wohn- oder Nutzungsberechtigung ausgeschlossen werden. 

Türöffnung in Notfällen

Anders gestaltet sich die Situation jedoch in Notfällen, wie einem Wasserrohrbruch oder einem Brand. Die Tür darf dann durch die Rettungsdienste selbstverständlich geöffnet werden. 

Zwischenmieter sollten im Übrigen besondere Vorsicht walten lassen, wenn diese ihren Wohnsitz nicht entsprechend umgemeldet haben. Für diese ist es sinnvoll, sich von dem eigentlichen Mieter eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, mit der sie nachweisen können, dass sie eine Zugangsberechtigung für die Wohnung haben. 

Wer trägt die Kosten für den Schlüsseldienst?

Für die Kosten des Schlüsseldienstes muss in einigen Fällen der Vermieter aufkommen, beispielsweise, wenn die Tür oder das Schloss bereits sehr alt sind und aus diesem Grund das Schloss beschädigt wird oder der Schlüssel abbricht. 

In vielen Fällen trifft jedoch auch den Mieter selbst die Schuld. Wenn dieser mit dem Schloss zu grob umgeht und der Schlüssel aus diesem Grund abbricht, muss er den Schlüsseldienst entlohnen. Für den Verlust des Schlüssels gilt in der Regel das gleiche. 

Es gibt jedoch auch einige Situationen, in denen die Haftpflichtversicherung greift und die Kosten so zumindest zum Teil übernimmt. Dies ist jedoch immer von der individuellen Versicherung und der Situation abhängig. 

Es gibt viele Versicherungen, welche die Schlüsseldienstkosten über Pluspolicen oder Premiumpakete absichern. Allerdings haben die Zusatzleistungen natürlich höhere Beträge zur Folge. Jedoch zeigt sich eine solche Versicherung im Ernstfall als überaus lohnenswert, besonders, wenn auch Kinder über Schlüssel verfügen oder die Schlüssel von Nachbarn oder Freunden aufbewahrt werden. 

Sinnvoll erweist sich darüber hinaus in diesem Zusammenhang auch eine gute Hausratversicherung. In den Grundtarifen ist der Schlüsselverlust zwar nicht enthalten, allerdings ist auch bei dieser eine entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes möglich.

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