Wann greift die Rechtschutzversicherung?

Rechtschutzversicherung
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Kosten für Sachverständige, Anwälte und das Gericht können schnell eine große finanzielle Belastung darstellen, sollte keine Rechtsschutzversicherung vorhanden sein. Problematisch kann es auch werden, wenn diese erst kurze Zeit vor einem Versicherungsfall abgeschlossen wurde. 
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit entspricht nämlich nicht der Regel. Eine Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen sehen eine Karenz- beziehungsweise Wartezeit vor. Während dieser Zeit übernimmt die Versicherung keine Kosten. Ab wann eine Rechtschutzversicherung greift, erklärt der folgende Beitrag.

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, einen Nachbarschaftsstreit oder einen Konflikt um das Erbe handelt – notfalls müssen die Sachverhalte vor Gericht geklärt werden. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt dabei die Kosten, die ein Rechtsstreit nach sich zieht. 

Ist eine Rechtschutzversicherung vorhanden, ist der Versicherte so im Notfall finanziell abgesichert. Ob die Versicherung einspringt, ist allerdings von unterschiedlichen Kriterien abhängig, beispielsweise, ob die Versicherung eine Wartezeit vorsieht und wann der Streit begann. 

Es gibt also durchaus auch Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung keine Leistung erbringt. Besonders häufig ist dies der Fall, wenn diese erst vor kurzem abgeschlossen wurde, da Versicherte oft eine Wartezeit einhalten müssen. 

Die Karenz- und Wartezeit

Grundsätzlich gilt, dass die Rechtschutzversicherung erst dann greift, wenn eine bestimmte Wartezeit vergangen ist. Diese Zeiten können zwischen null und 36 Monaten variieren. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung sofort greift, beispielsweise im Verkehrsbereich. Wartezeiten müssen dann in den meisten Fällen nicht beachtet werden. 

In den Bereichen Mietrecht oder Beruf sieht dies hingegen anders aus. Oft muss eine Wartezeit von drei Monaten eingehalten werden, um die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu können. Den individuellen Versicherungsbedingungen können die genauen Wartezeiten für den jeweiligen Vertrag entnommen werden. 

Der Bemessungszeitraum bezieht sich dabei im Übrigen nicht auf das Datum der Verhandlung vor Gericht, sondern den Streitbeginn. Kommt es beispielsweise in der dreimonatigen Wartezeit zu einem Konflikt mit dem Arbeitgeber, der eine Gerichtsverhandlung nach sich zieht, greift der Rechtschutz noch nicht. Es ist daher empfehlenswert, sich bereits so frühzeitig wie möglich um den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Gedanken zu machen. Da die Versicherungen ihre Wartezeiten individuell festlegen können, ist ein Anbietervergleich stets sinnvoll. 

Wartezeit, um Preissteigerungen zu vermeiden

Viele Versicherte stellen sich natürlich die Frage, weshalb die Rechtsschutzversicherung überhaupt eine Karenz- beziehungsweise Wartezeit vorsieht. Der Grund liegt darin, dass die Versicherungen ausschließen möchten, dass eine Rechtsschutzversicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn ein Rechtsstreit kurz bevorsteht. 

Würden keine Wartezeiten existieren, würden für die Versicherungsgemeinschaft hohe Kosten fällig, denn es käme zu überaus vielen Leistungsfällen und entsprechenden Kostenübernahmen durch die Versicherung. Dadurch würden für die Verbraucher die Preise der Rechtsschutzversicherungen wesentlich steigen. 

Rechtschutz ohne Wartezeit

Verbraucher können sich allerdings auch für eine Rechtsschutzversicherung entscheiden, die keine Wartezeit vorsieht. Allerdings sind diese grundsätzlich kaum empfehlenswert. Die Konditionen sind in der Regel nicht attraktiv und die Versicherungsbeiträge äußerst hoch. 

Daher lohnt sich für Verbraucher stets ein Rechtsschutzversicherung Vergleich – sich kurzfristig für eine Rechtsschutzversicherung zu entscheiden ist allerdings nicht zu empfehlen.

Auch rückwirkend kann eine Rechtsschutzversicherung normalerweise nicht abgeschlossen werden. Selbst bei den Rechtsschutzversicherungen, die keine Wartezeit vorsehen, kann die Versicherung nicht in Anspruch genommen werden, wenn es um Fälle geht, die sich vor dem Vertragsabschluss ereignet haben.

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