Auto: Das ist beim Privatverkauf zu beachten

Foto: © Von scharfsinn86@adobe.com

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Es ist mittlerweile bei vielen Autobesitzern beliebt und eine gängige Wahl, sein Auto von privat an privat weiterzuverkaufen. Der Verkäufer hat dabei aber mit einigen gängigen Fehlern zu tun, die es im Idealfall gilt zu vermeiden. Noch einfacher und sicherer ist es jedoch, sein Auto bei einem Autoankauf in Bremen, Berlin oder einer anderen Stadt zu veräußern. Das hat nicht nur den Vorteil, dass Schäden bei einer möglichen Probefahrt vermieden werden, auch die stressige Suche nach einem willigen Verkäufer entfällt bei einem Autoankauf.


Einzelne Punkte beachten



Wenn der Autoverkauf von privat an privat abgewickelt wird, gelten die generellen Rechte wie bei jedem anderen Autoverkauf unter Privatpersonen in ganz Deutschland. So muss unter anderem zwingend eine Probefahrt vereinbart und durchgeführt werden, wenn der Käufer das wünscht. Natürlich besteht immer ein gewisses Unfallrisiko, wenn der Interessent mit den Wagen des Verkäufers eine Probefahrt unternimmt. Dieses Risiko muss der Verkäufer aber eingehen. 

Mögliche Risiken können aber reduziert werden, indem auf einige Dinge geachtet wird. So sollte der Verkäufer sich vom Kaufinteressenten vor der Probefahrt einen gültigen Führerschein vorzeigen lassen. Auch die Ausweispapiere sollten geprüft und eingesehen werden, wenn der private Autoverkauf mit einer Probefahrt durch den einzelnen Kaufinteressenten startet. So erfüllt der Verkäufer seine rechtlichen Obliegenheiten und reduziert mögliche wirtschaftliche und rechtliche Risiken. Auch sollte der Wagen vor der Probefahrt weiter ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein. Außerdem sollte die bestehende Versicherung Probefahrten mit einschließen. Auch der Kaufvertrag muss rechtlich wasserdicht sein. Am besten man nimmt die überall erhältlichen Vordrucke und Musterverträge, um keine wichtigen Klauseln zu vergessen. Natürlich hat der Käufer, auch wenn der Verkauf von privat an privat erfolgt, alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Verkäufer darf also im Kaufvertrag keine bekannten Mängel und Unfälle verschweigen, sollte aber zukünftige Sachmängel nach dem Besitzübergang ausschließen, um nicht für Schäden nach dem Kauf haftbar zu sein.


Weitere entscheiden Punkte



Wenn der Autoverkauf erfolgreich zu Ende gebracht werden soll, müssen weitere Punkte beachtet werden. Grundsätzlich muss der Verkaufsgegenstand natürlich korrekt und zutreffend beschrieben werden, Der Verkäufer darf hinsichtlich des Autos nichts beschönigen und verschweigen, um nicht der arglistigen Täuschung bezichtigt werden zu können. Außerdem muss der Kaufpreis sicher gezahlt werden. Windige Bargeldgeschäfte können auch unter dem Gesichtspunkt des Geldwäscheverdachts problematisch sein. Am besten erfolgt die Zahlung des Kaufpreises seriös über eine anerkannte Bank auf das Konto des Verkäufers. Dann dürfte dieser auf der rechtlichen sicheren Seite sein. Außerdem muss das Fahrzeug am besten vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages abgemeldet werden, damit die halterrechtliche Verantwortung des Verkäufers für das Fahrzeug nach Besitzübergabe erlischt. Natürlich muss auch die Versicherung rechtzeitig enden. Wichtig ist außerdem, dass die Versicherung und Zulassung zum Zeitpunkt der Probefahrt noch besteht, wenn der Kaufinteressent mit seiner Probefahrt beginnt. Wenn diese ganzen Punkte beachtet werden, steht dem Autoverkauf nichts mehr im Wege. 

Übrigens:

Viele Privatverkäufer entscheiden sich für diese Art von Autoverkauf, weil sie auf ein besseres Angebot für ihren Gebrauchtwagen hoffen. Häufig vergessen sie jedoch, dass auch dieser Verkauf mit Kosten verbunden ist. Sollte der erstbeste Kaufinteressent das Auto doch nicht kaufen wollen, muss mit mehreren Probefahrten und damit erhöhten Spritkosten und Kilometerbeträgen gerechnet werden. Auch sollte bedacht werden, dass das Auto für einen erfolgreichen und schnellen Privatverkauf vorher wieder aufbereitet werden sollte. Solche Aufbereitungen fallen nicht selten mit hohen Beträgen ins Gewicht. 

Schlussendlich muss man selbst entscheiden, ob man gewillt ist, den Gebrauchtwagen mit höherem Aufwand privat zu veräußern oder die stressfreiere Autoankauf-Alternative in Anspruch nimmt. In jedem Fall sollte man bei einem Privatankauf immer sicherstellen, dass man rechtlich nicht belangt werden kann. Sei es hier durch Schäden, die bei der Probefahrt entstehen könnten, oder Schäden am Auto, die beim Verkauf verschwiegen werden.

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