Kfz-Kennzeichen: Diese sind verboten

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Der Name der Person, die vor kurzem vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Rechtsstreit verloren hat, ist nicht bekannt, ebenso wie ihr Geburtsjahr. Allerdings ist durchaus bekannt, dass von dem Fahrzeughalter im Landkreis Viersen ein Auto mit dem Kennzeichen, welches die Kombination „HH 1933“ enthalten hat, zugelassen wurde.

Dieses Wunschkennzeichen wurde von dem zuständigen Straßenverkehrsamt erst einmal genehmigt, allerdings wurde es nach entsprechenden Beschwerden aus der Bevölkerung wieder eingezogen. Der Halter des Fahrzeuges hat dagegen geklagt. Allerdings wurde die Entscheidung des Straßenverkehrsamtes durch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf bestätigt, sodass das Kennzeichen nicht weiter genutzt werden darf. Es ist also zunächst zu klären, für welches Kennzeichen Verfügbarkeit besteht.

Welche Regelungen diejenigen kennen sollten, die ihr persönliches Nummernschild gestalten möchten, erklärt der folgende Beitrag.

Verstoß gegen die guten Sitten

Laut der Meinung des Düsseldorfer Gerichtes verbindet der Durchschnittsbürger die Kombination „HH 1933“ mit dem Dritten Reich und dem Nationalsozialismus. Das Jahr 1933 markierte schließlich den Zeitpunkt der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten. Der Gruß „Heil Hitler“, der im Dritten Reich üblich war, wird darüber hinaus mit „HH“ abgekürzt. Die rechtsextremistische Szene verwendet diesen auch noch heute.

Dass einige Autokennzeichnen in Deutschland nicht vergeben werden beziehungsweise verboten sind, wird durch den Paragraf 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt. Dieser besagt, dass die Zahlen- und Buchstabenkombination auf dem Nummernschild nicht gegen „die guten Sitten“ verstoßen darf. Allerdings wird in dem Gesetz dazu keine genauere Definition vorgenommen.

Somit regeln die Bundesländer, welche Kennzeichen im konkreten Fall verboten sind. Jedoch sind sich alle Bundesländer einig, dass offensichtliche, nationalsozialistische Bezüge, wie SS, SA, KZ und HJ, auf Autokennzeichen grundsätzlich untersagt sind.

Auch N-SU ist verboten, S-EX allerdings erlaubt

Bei allem, was darüber hinausgeht, fallen die Regelungen jedoch schwammiger aus. Bei einigen Zulassungsbehörden sind Kombinationen aus „88“, „18“, „HH“ und „AH“ erlaubt, bei anderen jedoch wiederum nicht. Hinter diesen Abkürzungen verbergen sich jedoch ebenfalls Codes der Nazi-Szene.

In einem Landkreis in Schleswig-Holstein ist allerdings beispielsweise auch das Nummernschild „IZ-AN“ verboten, da dieses „Na-ZI“ ergibt, wenn es rückwärts gelesen wird. Die Kombination „SK-IN“ ist dagegen im Saalekreis für Autokennzeichen verboten. Kennzeichen, die mit „N-SU“ oder „N-PD“ beginnen, sind seit einiger Zeit in Nürnberg nicht mehr erlaubt. 

Jedoch zeigen sich die Straßenverkehrsämter bei anderweitigen Themen heutzutage recht liberal. In der Vergangenheit war es in Stuttgart so zum Beispiel verboten, das Kennzeichen „S-EX“ zu verwenden, mittlerweile ist dieses jedoch wieder erlaubt und erfreut sich einer außerordentlich großen Beliebtheit.

Edeka-Werbung mit nationalsozialistischen Codes

Dass rechtextreme Codes, ob mehr oder weniger offensichtlich, für große Aufruhr sorgen können, hat sich eindrucksvoll im Jahr 2016 gezeigt. Die Handelskette Edeka veröffentlichte einen Werbespot, in dem ein Volvo zu sehen war, welcher das Nummernschild „MU-SS 420“ trug. In diesem sind gleich zwei Nazi-Symbole enthalten, nämlich „SS“ für die Schutz-Staffel und „420“ – der Code für den Geburtstag von Adolf Hitler am 20. April.

Daneben war in dem Spot von Edeka jedoch noch ein weiteres Nummernschild zu sehen. Dieses trug die Kombination „SO-LL 3849“. Dabei trägt die Zahl „84“ die Bedeutung „Heil Deutschland“. Diese ist von den Ziffern 3 und 9 umgeben, welche wiederum für „Christliche Identität“ stehen, womit in rechtsradikalen Kreisen Antisemitismus gemeint ist. Damals bezeichnete Edeka das Vorkommnis als Versehen und sprach eine offizielle Entschuldigung aus.

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